Hervorgegangen aus der jahrhundertealten Geschichte der Universitäten und geprägt von besonderen Traditionen auch der angewandten Wissenschaften und der Kunst sind die sächsischen Hochschulen heute als Stätten freier Wissenschaft und Kunst zukunftsweisend aufgestellt, um auf komplexe Fragen und Herausforderungen in Sachsen, Deutschland und der globalisierten Welt Antworten zu geben. Aus diesem Selbstverständnis heraus erwächst der sächsischen Hochschullandschaft – gerade auch im Kontext ihrer Ost-West-Brückenlage – eine besondere Verpflichtung zu ständiger Erneuerung.
Die sächsischen Hochschulen stellen sich dem Wettbewerb um hervorragende Studierende, Wissenschaftler und Künstler sowie um Ressourcen als weltoffene Orte internationaler Zusammenarbeit in Lehre und Forschung.
Sie haben sich auf zahlreichen Gebieten zu Zentren internationaler und interdisziplinärer Spitzenforschung entwickelt.
An den sächsischen Hochschulen erfolgt die Lehre auf einem hohen wissenschaftlichen und didaktischen Niveau mit besonderer Kompetenz in der Grundlagenausbildung. Sie bilden hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte für die Wirtschaft und Gesellschaft aus und tragen Sorge für die Ausbildung und Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses.
Die sächsischen Hochschulen entwickeln Weiterbildungsangebote für die Herausforderungen des lebenslangen Lernens und kooperieren mit ihren vielfältigen Angeboten für Bürger, Institutionen und Unternehmen als geistig-kulturelle Zentren mit regionaler und überregionaler Strahlkraft.
Die staatlichen und die staatlich anerkannten Hochschulen des Freistaates bilden die Landesrektorenkonferenz Sachsen, welche die Zusammenarbeit der Hochschulen unter Berücksichtigung ihrer Vielfalt und ihrer Besonderheiten fördert. Die Landesrektorenkonferenz versteht sich als Stimme der sächsischen Hochschulen in der Öffentlichkeit und nimmt mit ihren Resolutionen, Stellungnahmen und Empfehlungen am politischen Willensbildungsprozess teil.
Um all diesen hohen Ansprüchen und Zielen auch weiterhin gerecht zu werden, brauchen die sächsischen Hochschulen einen freiheitlichen und verbindlichen Rahmen, der sowohl eine garantierte Autonomie als auch eine Planungssicherheit bei den Ressourcen umfasst.
Dieses Leitbild wurde in der Beratung der Landesrektorenkonferenz Sachsen am 18. März 2013 verabschiedet.